|
Stellungnahme des Vorstands zum Rücktritt der Kaderbeauftragten
Unmittelbar vor dem Länderpokal am 1.+2.März in Rastatt haben die Kaderbetreuer Tom Arnold, Ralf Nitzschke und Jürgen Albers erklärt, die Athletenerklärung nicht zu unterschreiben. Nach dem Länderpokal erklärten sie gemeinsam ihren Rücktritt.
Ein wesentlicher Teil Ihrer Begründung war, dass sie bestimmte Formulierungen in der vom DPV geforderten Athletenerklärung für rechtlich fragwürdig erachten, die praktische Durchführbarkeit der angekündigten Urinproben anzweifeln und diese daher nicht unterzeichnen. Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: Alle drei ehemaligen Betreuer haben betont, dass sie grundsätzlich die Inhalte der Anti-Doping-Richtlinien für gut heißen und Drogenmissbrauch in unserem Sport grundsätzlich verurteilen. Der HPV hat daraufhin den DPV von der rechtlichen Einschätzung der Betreuer in Kenntnis gesetzt.
Während des Länderpokals wurden vom DPV die Abgabe der unterschriebenen Athletenerklärungen nicht mehr verlangt. Ebenso wurde auf die angekündigten Alkohol- und Drogenkontrollen verzichtet. Daß die Kontrollen schließlich nicht stattgefunden haben, lag an Drohungen mit Zivilklagen von (nichthessischen) Einzelpersonen. Dieses Kostenrisiko wollte man sinnigerweise nicht tragen.
Als Konsequenz daraus wurde – nach Rücksprache mit der NADA - der ursprüngliche vorgesehene moderate Grenzwert von 0,5‰ Atemalkohol, der auch ein Glas Wein in der Mittagspause erlaubt hätte, auf 0,00 ‰ gesenkt.
Alle hessischen Beteiligten (Vorstand, Kaderbetreuer und Athleten) haben die Tragweite der DPV-Richtlinien offensichtlich nicht rechtzeitig erkannt. In der Konsequenz wird sich der Vorstand bemühen, kurzfristig einen kompetenten Ansprechpartner in allen Anti-Doping-Fragen zu finden. Wir bitten die Vereine, Ärzte in ihren Reihen darauf anzusprechen.
Kassel, 16.3.2008, Georg Hose (Vizepräsident des HPV) im Auftrag des Vorstandes
|