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Ein Verein? Noch dazu ein eingetragener Verein - muss das sein? Diese Frage wurde in einigen Spielgemeinschaften und Vereinen in der Vergangenheit und aktuell in den letzten Monaten mehrfach diskutiert. Diese Diskussion erreichte auch verschiedene Versammlungen der Mitglieder des Hessischen Pétanque Verbands. Sofern sich die Boulespieler als Abteilung innerhalb eines etablierten Sportvereins organisiert haben, dürfte das Thema weitgehend erledigt sein. Hier handelt es sich i.d.R. um eingetragene Vereine, bei denen üblicherweise auch eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt gegeben ist.
Eine Reihe von eigenständigen Boule- bzw. Pétanquevereinen und Spielgemeinschaften hat diesen Punkt ebenfalls seit Jahren erledigt. Neben der Eintragung in das Vereinsregister ist auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt erfolgt. Letzteres ist für die Gewinnung von Sponsoren zur Unterstützung der Vereinsarbeit wichtig. Ohne diese Anerkennung darf der Verein keine Spendenbescheinigung ausstellen und die ist für den Spender nicht ganz unwichtig. Außerdem ist laut Satzung des HPV die Anerkennung der Gemeinnützigkeit seiner Mitgliedsvereine unabdingbar notwendig. Die Gemeinnützigkeit muss dem Verband gegenüber durch die Übersendung einer Kopie des entsprechenden Bescheids des zuständigen Finanzamts nachgeweisen werden.
Neben den Fragen der Gemeinnützigkeit spielten in den Diskussionen Fragen des Haftungsrechts / der Haftungspflicht für Mitglieder und Vorstände der Vereine eine wesentliche Rolle. Manche Skeptiker gegenüber einer formalen Vereinsgründung sind sich der Risiken für Vorstand, Helfer und Mitglieder einer losen Vereinigung oft nicht in vollem Umfang bewusst. Gesicherte Fakten fehlen im Austausch der Argumente oft. Und außerdem, so die verbreitete Meinung, sei das alles viel zu kompliziert.
Es ist richtig: Das Vereinsrecht kann durchaus kompliziert werden - muss es aber nicht. Die gesetzlichen Vorgaben müssen auch für den Großverein passen und deshalb viele Eventualitäten berücksichtigen. Nun sind Boule- bzw. Pétanquevereine i.d.R. keine Großvereine und deshalb geht hier vieles, wenn man will, auch eine Nummer kleiner. So braucht ein Verein mit knapp 30 Mitgliedern mit Sicherheit keinen 7-köpfigen Vorstand mit zusätzlichem Beirat. Doch was geht und was ist unabdingbar notwendig? Wie einfach kann man die Formalien eines Vereins gestalten und trotzdem die Vorteile dieser Konstruktion für sich in Anspruch nehmen?
Hier hilft ein "Leitfaden zum Vereinsrecht", herausgegeben vom Bundesjustizministerium. Dieser Leitfaden ist nicht nur für die Gründer eines Vereins hilfreich, sondern klärt auch manche Fragen eines bereits etablierten Vereinsvorstands. Das PDF-Dokument kann unter der Adresse
http://www.bmj.de/files/-/3468/Leitfaden_Vereinsrecht_barrierefrei_20090424.pdf
gelesen und zur Speicherung abgerufen werden. Die Sachlage ist durchaus verständlich beschrieben und eine halbe Stunde Lesen erspart u.U. eine mehrstündige Diskussion. Außerdem enthält das Dokument eine Reihe von Verweisen zu Musterdokumenten und weiteren Themen in diesem Zusammenhang, so z.B. zur Frage der Anerkennung der Gemeinützigkeit durch das Finanzamt.
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