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Ligaordnung des Hessischen Pétanque Verband e.V.

§ 1 Allgemeine Regularien

  1. Jeder im Hessischen Pétanque Verband (HPV) organisierter Verein und jede Spielgemeinschaft (SG) kann mit Mannschaften (Teams) am Ligaspielbetrieb in Hessen, für den ausschließlich die Seniorenregeln gelten, teilnehmen.

  2. Die Meldung der Teams und deren Mitglieder ist dem Ligaobmann bis zu einem vom Vorstand des HPV festgelegten Datum (Meldeschluss) per Mail oder FAX mitzuteilen. Für jedes Team müssen mindestens 6 Spieler(innen) gemeldet werden. Meldet ein Verein mehrere Teams an, so sind diese nach Spielstärke zu sortieren und entsprechend zu nummerieren.
    Vereine/SG, die erstmalig eine Mannschaft zum Spielbetrieb anmelden, sind verpflichtet, vor der ersten Veranstaltung des Ligaspielbetriebs einen Regelkurs des HPV mit mindestens drei der gemeldeten Spieler(innen) zu besuchen.

  3. Mit der Meldung wird eine Startgebühr für jede Mannschaft zugunsten des HPV fällig. Die Höhe der Startgebühr wird vom Landesvorstand beschlossen.

  4. Für und während der Saison können nur solche Spieler(innen) für ein Team (nach)gemeldet werden, die für noch keine andere Mannschaft des Spielbetriebs (inkl. Bundesliga) gemeldet sind. Ein Wechsel zwischen den Teams eines Vereins/SG während der Saison ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (Regelung unter § 2 Absatz 2 „Hochspielen“) möglich. Saisonbeginn ist der Tag, für den der Meldeschluss festgelegt ist.

  5. Vereine/SG, denen es nicht möglich ist, mit nur eigenen Mitgliedern ein Team zu bilden, können mit einem anderen Verein bzw. einer anderen SG eine Ligagemeinschaft anmelden. Ligagemeinschaften können nur mit einem Team am Spielbetrieb teilnehmen. Vereine/SG, die bereits eine eigene Mannschaft für den Spielbetrieb stellen, können keine Ligagemeinschaft mehr eingehen.

  6. Alle gemeldeten Spieler(innen) müssen im Besitz einer gültigen Lizenz ihres Vereins/SG sein. Die Lizenz ist zu jeder Ligaveranstaltung mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.

§ 2 Spielmodus, Hochspielen, Punktevergabe und Tabelle

  1. An jedem Spieltag sind alle gemeldeten Spielerinnen und Spieler eines Teams einsetzbar. Eine Begegnung besteht aus zwei Spielrunden, die gebildet werden zuerst aus 2 Triplette- und anschließend 3 Doublette-Gruppen.

  2. An den Spieltagen 1+3+4 werden zwei Begegnungen ausgetragen. Am Spieltag 2 werden drei Begegnungen ausgetragen. Ausnahmen in der untersten Liga sind möglich. Der Spielbeginn am 2. Spieltag kann vom zuständigen Sportwart vorverlegt werden. Für alle Begegnungen werden Spielberichtsbögen geführt. Detaillierte Informationen werden rechtzeitig vor Saisonbeginn vom zuständigen Sportwart und dem Liga-Obmann herausgegeben.

  3. Ein(e) Spieler(in) darf grundsätzlich nur in dem Team eingesetzt werden, für das sie (er) gemeldet ist. Abweichend davon ist nur der Einsatz möglich in höherklassig spielenden Mannschaften, jedoch mit folgenden Einschränkungen: Die Spielberechtigung im ursprünglichen Team erlischt und wird zur Spielberechtigung in demjenigen höherklassig spielenden Team, in dem die/der Spieler(in) an einem zweiten Spieltag eingesetzt wurde. Weiteres Wechseln in höherklassig spielende Teams ist möglich. Wird ein(e) Spieler(in) zu Unrecht im Sinne der Hochspielregelung in einem Team eingesetzt, so wird das Spiel, in dem der Einsatz erfolgte, mit 0:13 als verloren gewertet.

  4. In allen Ligaklassen können Spieler(innen) während eines Spiels ausgewechselt werden. Der Abs. 7.3 Auswechseln wird für alle Ligen übernommen. Die dort aufgeführten Regelungen gelten wie folgt: 7.3.1; 7.3.2 und 7.3.6 gelten ausschließlich für die 1 Liga; 7.3.3 – 7.3.5 gelten für alle Ligen. Auswechselungen während des Spiels sind im Spielberichtsbogen einzutragen.

  5. Die Mannschaftsaufstellung wird vor Beginn jedes Spiels festgelegt und im Spielberichtsbogen eingetragen. Dazu wird die von den jeweiligen Mannschaftsführern vorher schriftlich fixierte Aufstellung gemeinsam in den offiziellen Spielberichtsbogen übertragen. Während des Spiels vorgenommene Auswechselungen werden in Absprache der Mannschaftsführer in den Spielberichtsbogen eingetragen. Der vollständig ausgefüllte und von den Mannschaftsführern unterschriebene Spielberichtsbogen ist nach dem Ende des letzten Spiels einer Begegnung bei der Turnierleitung abzugeben.

  6. Für die Erstellung der Tabelle werden nachrangig folgende Kriterien herangezogen:

- die errungenen Siegpunkte

- die gewonnenen Einzelspiele

- der direkte Vergleich unter punkt- und spielgleichen Mannschaften.

Falls es zur Ermittlung von Auf- oder Absteigern nötig ist, werden nach Abschluss der Saison unter Mannschaften, die nach den o.a. Kriterien immer noch Gleichstand aufweisen, Entscheidungsspiele ausgetragen, die vom Ligaobmann angesetzt werden. Ansonsten zählt für die Platzierung in der Tabelle die größere Differenz aus den erzielten und abgegebenen Punkten aller Spiele der Saison (Spielpunktedifferenz).

  1. Für die 1. Hessenliga gelten folgende Sonderregeln:

    1. Spielrunden
      In der ersten Spielrunde zwischen zwei Teams treten zeitgleich zuerst Triplette gegen Triplette und Triplette-Mixte
      gegen Triplette-Mixte an, wobei es unerheblich ist, ob in der Triplette-Mixte zwei Frauen oder zwei Männer spielen. Für das Triplette bestehen keine geschlechtlichen Beschränkungen.
      In der darauf folgenden zweiten Spielrunde spielen Doublette 1 gegen Doublette 1, Doublette 2 gegen Doublette 2 und Doublette-Mixte gegen Doublette-Mixte. Auch hier gilt für die Doublette-Mixte die Beschränkung, dass beide Geschlechter vertreten sein müssen. Für die anderen Doublette-Begegnungen gelten keine geschlechtlichen Beschränkungen. Pro Spielrunde darf aber ein(e) bestimmte(r) Spieler(in) nur für genau ein Spiel eingesetzt werden.

    2. Teams
      Zu Beginn eines jeden Spieltages müssen alle Teilnehmer einer Mannschaft der Turnierleitung gemeldet sein. Ein teilnehmendes Team darf aus maximal 12 eingesetzten Spieler(innen) und maximal drei Coaches/Betreuern bestehen. Vor jeder Runde wird die Spielaufstellung vom Teamchef oder Coach/Betreuer an die Turnierleitung übergeben, welche dann die Aufstellung nach Erhalt beider Meldungen veröffentlicht.

    3. Auswechseln
      Es ist grundsätzlich zulässig, Spieler(innen) auch während einer Begegnung und sogar während einer Spielrunde auszuwechseln.
      Folgende Regelungen müssen aber dafür eingehalten werden:

      1. Die Zahl der während einer Saison teilnehmenden und eingesetzten Spieler(innen) für den Verein darf die Summe 12 nicht übersteigen. (nur für 1.Liga)

      2. Die Zusammensetzung der Mixte-Begegnungen muss zu jeder Zeit, auch nach einer Auswechslung während eines Spieles, diesem Reglement (siehe §2 Abs. 7.1) voll entsprechen. (nur für 1.Liga)

      3. Die Auswechslung während eines Spieles muss vom Teamchef/Coach/Betreuer dem Gegner angezeigt werden. (alle Ligen)

      4. Pro Spiel ist maximal eine Auswechslung möglich. Diese Auswechslung darf während eines Spiels auch nur zwischen zwei aufeinander folgenden Durchgängen („mènes“) stattfinden. (alle Ligen)

      5. Pro Begegnung kann in jeder der beiden Spielrunden also bis zu zwei- und anschließend bis zu dreimal gewechselt werden (pro Spiel je einmal). Hier gilt aber immer die Einsatzvorschrift von §2 Abs.7.1 letzter Satz (alle Ligen)

      6. Kann ein Verein glaubhaft belegen, dass er aufgrund des begrenzten Kontingentes von 12 Spielern(innen) nicht mehr in der Lage ist, die Teilnehmerzahl von mindestens 5+1 Spieler(innen) zu stellen (z.B. wegen Krankheit oder Vereinsaustritt), ist eine Nachnominierung von Spielern(innen) des Vereins auf über 12 möglich. (nur 1.Liga)

§ 3 Struktur des Ligasystems

  1. Die Bezeichnung der einzelnen Spielklassen (Ligen) und deren Rangfolge (absteigend) wird wie folgt festgelegt: 1.Hessenliga, 2. Hessenliga, 3. Hessenliga und 4. Hessenliga. Der Aufbau des Ligasystems basiert darauf, dass jeder Liga zwei Ligen auf der nächst niedrigeren Spielebene untergeordnet werden (Ausnahme unterste Ebene). Ligen auf gleicher Ebene tragen die gleiche Bezeichnung und werden durch Zusätze (z.B. Nord, Süd, Gruppe A etc.) unterschieden. Eine regionale Trennung der Spielklassen erfolgt erst ab der dritthöchsten Spielebene der Hessenliga.

  2. Die Zugehörigkeit eines Vereins bzw. einer SG/Ligagemeinschaft zu einer Region sowie die Einteilung der Spielklassen liegen in der Verantwortung des Ligaobmanns.

  3. Alle Ligen spielen mit 10 Mannschaften. Ausnahmen sind nur in der untersten Spielebene einer Region zulässig.

  4. Neue Mannschaften und die Mannschaften neuer Mitglieder im HPV starten auf der untersten Ebene der ihnen zugewiesenen Region. Die Gruppen müssen jedoch mit mindestens vier Mannschaften spielfähig bleiben. In den Gruppen mit 4 Mannschaften wird die Anzahl der Spiele verdoppelt, also 6 Begegnungen statt 3 Begegnungen. Kann dies für eine Spielzeit nicht gewährleistet werden, so werden die betroffenen Teams für diese Saison der nächst höheren Spielebene zugeordnet.

  5. Aus jeder Liga steigt die erstplatzierte Mannschaft am Saisonende auf. Das erstplatzierte Team der 1.Hessenliga trägt den Titel Hessischer Vereinsmeister und nimmt an den Qualifikationsspielen zur Bundesliga des DPV teil.

  6. Eine Mannschaft kann aus der 2.Hessenliga nicht in die 1.Hessenliga aufsteigen, wenn dort bereits eine andere Mannschaft dieses(r) Vereins/SG spielt. In diesem Fall ist die nächstplatzierte Mannschaft der gleichen Gruppe der 2. Liga aufstiegsberechtigt, in der die nicht aufstiegsberechtigte Mannschaft gespielt hat. Qualifizieren sich zwei Mannschaften eines Vereins gleichzeitig für den Aufstieg in die Hessenliga, obliegt es dem(r) Verein/SG zu entscheiden, welche Mannschaft das Aufstiegsrecht wahrnimmt. Entsprechend wird bei Erreichen eines möglichen Relegationsplatzes verfahren.
    Verbleiben nach der Ligasaison mehr als eine Mannschaft eines Vereines in der 1.Hessenliga, steigen diese zusätzlich zu den sportlichen Absteigern zwangsläufig aus der 1.Hessenliga ab. Dies gilt auch bei Abstieg aus der Bundesliga.

  7. Die Plätze 9 bis 10 jeder Liga steigen in die nächst tiefere Spielebene ab. Sollte durch den Abstieg eines(r) Vereines/SG aus der Bundesliga oder durch den Zwangsabstieg (§3 Abs. 6) die Anzahl der Mannschaften in Ligen die Zahl 10 überschreiten, steigen entsprechend die Plätze 8 und folgende (7, 6 usw.) auch ab. Wenn die Anzahl der Plätze (z.B. 8. Platz) in einer Liga größer ist als die Anzahl der abzusteigenden Mannschaften, dann wird durch Relegation die Mannschaft ermittelt, die absteigt.

  8. Ausnahme zu § 3 Abs. 6 und 7 bildet die Auf- und Abstiegsregelung zwischen den beiden untersten Ebenen jeder Region. Diese Regelung trifft der Ligaobmann nach Ablauf der Meldefrist der Ligateams (siehe §1 Abs. 2) und muss von ihm allen Ligateams bis zum 1. Spieltag schriftlich mitgeteilt werden.

  9. Durch Rückzug, Verzicht auf Aufstieg oder Ausschluss eines Teams aus dem Spielbetrieb und durch die regionale Aufteilung der Ligen ab der dritten Spielebene der Hessenliga können zusätzliche Auf- und Abstiegsplätze entstehen. Durch solche Situationen können Relegationsspiele notwendig werden, die dann vom Ligaobmann nach dem Termin des Meldeschluss und vor dem 1. Spieltag angesetzt werden.


§ 4 Organisation und Durchführung

Die vom HPV jeweils aktuelle Richtlinie für die Ausrichtung von Ligaspieltagen ist verbindlich. Die ausrichtenden Vereine erhalten diese Richtlinie rechtzeitig zugeschickt. Weiterhin wird sie auf der Webseite des HPV veröffentlicht.

  1. Die Leitung des Spielbetriebs, Festlegungen zur Organisation und zur Durchführung des Ligabetriebs im Rahmen dieser Ordnung liegt in der Verantwortung des zuständigen Sportwarts. Organisatorische und ablauftechnische Entscheidungen an den Spieltagen sind allein durch den Ligaobmann oder die eingesetzte Jury zu treffen und zu verantworten.

  2. Zu Beginn eines jeden Spieltages soll durch den Ausrichter mindestens ein nicht spielender hauptamtlicher Schiedsrichter gestellt werden; spielen mehr als 60 Mannschaften an dem Veranstaltungsort, so sollen mindestens zwei nicht spielende hauptamtliche Schiedsrichter gestellt werden. Bei allen Verstößen gegen die Spielregeln und die Disziplin sind die Bestimmungen der internationalen Pétanqueregeln und die Ordnungen des HPV anzuwenden.
    Die Vereinbarungen über Spielorte, Spieltermine und Spielzeiten sind unbedingt einzuhalten.

  3. Vor Beginn des Spieltages haben sich die Mannschaftsführer bei der Turnierleitung zu melden und über den Turnierablauf zu informieren.

  4. Der Ausrichter hat für jeder Liga bzw. Gruppe einer Liga einen separaten Platz mit 15 Spiel­feldern abzustecken und dieses auf einen Plan einzuzeichnen.
    Dieser Plan ist an einen Treffpunkt, an dem sich alle Mannschaftskapitäne zu festgesetzten Zeiten (vor Beginn der nächsten Begegnung) einfinden müssen um den nächsten Gegner zu treffen, auszuhängen.
    Die Zeiten werden von der Turnierleitung vor Turnierbeginn festgelegt und gelten als Zeit­punkt des Spielbeginnes. Verspätetes Erscheinen wird gemäß Artikel 31 der jeweils gültigen Pétanque-Regeln des DPV geahndet. Ausgenommen sind davon die Mannschaften, die ihren letzten Durchgang noch nicht beendet haben. Für diese Mannschaften läuft die Zeit ab Meldung des Ergebnisses.

  5. Tritt ein Ligateam nicht vollzählig an, werden alle nicht ausgetragenen Spiele mit 0:13 Punkten gewertet. Die einzelnen Formationen müssen hierbei so aufgestellt werden, dass sie so lange es möglich ist, komplett spielen. Können Formationen nicht gespielt werden, da beide Mannschaften nicht in der Lage sind, diese zu besetzen, werden diese nicht ausgetragenen Spiele mit 0:0 Spielpunkten gewertet.

  6. Tritt ein Ligateam zu einem Durchgang komplett nicht an, verliert es seine Startberechtigung für die laufende Saison. Alle bislang durchgeführten Spiele dieses Teams werden aus der Tabelle gelöscht. Bei begründetem Fehlen (schriftliche Erklärung innerhalb einer Woche) kann der Sportwart(in) über den Verbleib in der Liga entscheiden. Wird die Startberechtigung entzogen, entscheidet die Landesversammlung darüber, ob der/die Verein(e) dieses Teams in der folgenden Saison wieder Mannschaften für den Ligaspielbetrieb melden darf/dürfen.

  7. Die Vereine/SG, als Verantwortliche ihrer Ligateams, erkennen diese Ligaordnung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung der HLV an.
    Bei sonstigen Differenzen zwischen Vereinen/SG und/oder Spielern(innen) sind die Sanktionen des/der zuständigen Sportwart(in) zu akzeptieren. Gegen diese Entscheidungen kann der Rechtsausschuss des HPV, soweit er zuständig ist, angerufen werden. Der/die Sportwart(in) kann ebenfalls den Rechtsausschuss anrufen.

 

Die Ligaordnung wurde in dieser Form am 19.02.2011 von der Landesversammlung beschlossen.

 


 
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