Ligaordnung des Hessischen
Pétanque Verband e.V.
§ 1 Allgemeine Regularien
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Jeder
im Hessischen Pétanque Verband (HPV) organisierter Verein und jede
Spielgemeinschaft (SG) kann mit Mannschaften (Teams) am
Ligaspielbetrieb in Hessen, für den ausschließlich die
Seniorenregeln gelten, teilnehmen.
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Die
Meldung der Teams und deren Mitglieder ist dem Ligaobmann bis zu
einem vom Vorstand des HPV festgelegten Datum (Meldeschluss) per
Mail oder FAX mitzuteilen. Für jedes
Team müssen mindestens 6 Spieler(innen)
gemeldet werden. Meldet ein Verein
mehrere Teams an, so sind diese nach Spielstärke zu sortieren und
entsprechend zu nummerieren.
Vereine/SG, die erstmalig eine
Mannschaft zum Spielbetrieb anmelden, sind verpflichtet, vor der
ersten Veranstaltung des Ligaspielbetriebs einen Regelkurs des HPV
mit mindestens drei der gemeldeten Spieler(innen) zu besuchen.
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Mit
der Meldung wird eine Startgebühr für jede Mannschaft zugunsten
des HPV fällig. Die Höhe der Startgebühr wird vom Landesvorstand
beschlossen.
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Für
und während der Saison können nur solche Spieler(innen) für ein
Team (nach)gemeldet werden, die für noch keine andere Mannschaft
des Spielbetriebs (inkl. Bundesliga) gemeldet sind. Ein Wechsel
zwischen den Teams eines Vereins/SG während der Saison ist nur
unter bestimmten Voraussetzungen (Regelung unter § 2 Absatz 2
„Hochspielen“) möglich. Saisonbeginn ist der Tag, für den der
Meldeschluss festgelegt ist.
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Vereine/SG,
denen es nicht möglich ist, mit nur eigenen Mitgliedern ein Team zu
bilden, können mit einem anderen Verein bzw. einer anderen SG eine
Ligagemeinschaft anmelden. Ligagemeinschaften können nur mit einem
Team am Spielbetrieb teilnehmen. Vereine/SG, die bereits eine eigene
Mannschaft für den Spielbetrieb stellen, können keine
Ligagemeinschaft mehr eingehen.
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Alle
gemeldeten Spieler(innen) müssen im Besitz einer gültigen Lizenz
ihres Vereins/SG sein. Die Lizenz ist zu jeder Ligaveranstaltung
mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.
§ 2 Spielmodus, Hochspielen, Punktevergabe und Tabelle
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An
jedem Spieltag sind alle gemeldeten Spielerinnen und Spieler eines
Teams einsetzbar. Eine Begegnung besteht aus zwei Spielrunden, die
gebildet werden zuerst aus 2 Triplette- und anschließend 3
Doublette-Gruppen.
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An
den Spieltagen 1+3+4 werden zwei Begegnungen ausgetragen. Am
Spieltag 2 werden drei Begegnungen ausgetragen. Ausnahmen in der
untersten Liga sind möglich. Der Spielbeginn am 2. Spieltag kann
vom zuständigen Sportwart vorverlegt werden. Für alle Begegnungen
werden Spielberichtsbögen geführt. Detaillierte Informationen
werden rechtzeitig vor Saisonbeginn vom zuständigen Sportwart und
dem Liga-Obmann herausgegeben.
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Ein(e)
Spieler(in) darf grundsätzlich nur in dem Team eingesetzt werden,
für das sie (er) gemeldet ist. Abweichend davon ist nur der Einsatz
möglich in höherklassig spielenden Mannschaften, jedoch mit
folgenden Einschränkungen: Die Spielberechtigung im ursprünglichen
Team erlischt und wird zur Spielberechtigung in demjenigen
höherklassig spielenden Team, in dem die/der Spieler(in) an einem
zweiten Spieltag eingesetzt wurde. Weiteres Wechseln in höherklassig
spielende Teams ist möglich. Wird ein(e) Spieler(in) zu Unrecht im
Sinne der Hochspielregelung in einem Team eingesetzt, so wird das
Spiel, in dem der Einsatz erfolgte, mit 0:13 als verloren gewertet.
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In
allen Ligaklassen können Spieler(innen) während eines Spiels
ausgewechselt werden. Der Abs. 7.3 Auswechseln
wird für alle Ligen übernommen. Die dort
aufgeführten Regelungen gelten wie folgt: 7.3.1;
7.3.2 und 7.3.6 gelten ausschließlich für die 1 Liga; 7.3.3 –
7.3.5 gelten für alle Ligen. Auswechselungen während des Spiels
sind im Spielberichtsbogen einzutragen.
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Die
Mannschaftsaufstellung wird vor Beginn jedes Spiels festgelegt und
im Spielberichtsbogen eingetragen. Dazu wird die von den jeweiligen
Mannschaftsführern vorher schriftlich fixierte Aufstellung
gemeinsam in den offiziellen Spielberichtsbogen übertragen. Während
des Spiels vorgenommene Auswechselungen werden in Absprache der
Mannschaftsführer in den Spielberichtsbogen eingetragen. Der
vollständig ausgefüllte und von den Mannschaftsführern
unterschriebene Spielberichtsbogen ist nach dem Ende des letzten
Spiels einer Begegnung bei der Turnierleitung abzugeben.
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Für
die Erstellung der Tabelle werden nachrangig folgende Kriterien
herangezogen:
- die errungenen
Siegpunkte
- die gewonnenen
Einzelspiele
- der direkte
Vergleich unter punkt- und spielgleichen Mannschaften.
Falls
es zur Ermittlung von Auf- oder Absteigern nötig ist, werden nach
Abschluss der Saison unter Mannschaften, die nach den o.a. Kriterien
immer noch Gleichstand aufweisen, Entscheidungsspiele ausgetragen,
die vom Ligaobmann angesetzt werden. Ansonsten zählt für die
Platzierung in der Tabelle die größere Differenz aus den erzielten
und abgegebenen Punkten aller Spiele der Saison
(Spielpunktedifferenz).
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Für
die 1. Hessenliga gelten folgende Sonderregeln:
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Spielrunden
In der ersten Spielrunde zwischen zwei Teams treten zeitgleich
zuerst Triplette gegen Triplette und Triplette-Mixte gegen
Triplette-Mixte an, wobei es unerheblich ist, ob in der
Triplette-Mixte zwei Frauen oder zwei Männer spielen. Für das
Triplette bestehen keine geschlechtlichen Beschränkungen.
In
der darauf folgenden zweiten Spielrunde spielen Doublette 1 gegen
Doublette 1, Doublette 2 gegen Doublette 2 und Doublette-Mixte
gegen Doublette-Mixte. Auch hier gilt für die Doublette-Mixte die
Beschränkung, dass beide Geschlechter vertreten sein müssen. Für
die anderen Doublette-Begegnungen gelten keine geschlechtlichen
Beschränkungen. Pro Spielrunde darf aber ein(e) bestimmte(r)
Spieler(in) nur für genau ein Spiel eingesetzt werden.
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Teams
Zu Beginn eines jeden Spieltages müssen alle Teilnehmer einer
Mannschaft der Turnierleitung gemeldet sein. Ein teilnehmendes Team
darf aus maximal 12 eingesetzten Spieler(innen) und maximal drei
Coaches/Betreuern bestehen. Vor jeder Runde wird die
Spielaufstellung vom Teamchef oder Coach/Betreuer an die
Turnierleitung übergeben, welche dann die Aufstellung nach Erhalt
beider Meldungen veröffentlicht.
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Auswechseln
Es
ist grundsätzlich zulässig, Spieler(innen) auch während einer
Begegnung und sogar während einer Spielrunde
auszuwechseln.
Folgende Regelungen müssen aber dafür
eingehalten werden:
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Die
Zahl der während einer Saison teilnehmenden und eingesetzten
Spieler(innen) für den Verein darf die Summe 12 nicht
übersteigen. (nur
für 1.Liga)
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Die
Zusammensetzung der Mixte-Begegnungen muss zu jeder Zeit, auch
nach einer Auswechslung während eines Spieles, diesem Reglement
(siehe §2 Abs. 7.1) voll
entsprechen. (nur
für 1.Liga)
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Die
Auswechslung während eines Spieles muss vom
Teamchef/Coach/Betreuer dem Gegner angezeigt werden. (alle
Ligen)
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Pro
Spiel ist maximal eine Auswechslung möglich. Diese Auswechslung
darf während eines Spiels auch nur zwischen zwei aufeinander
folgenden Durchgängen („mènes“) stattfinden. (alle
Ligen)
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Pro
Begegnung kann in jeder der beiden Spielrunden also bis zu zwei-
und anschließend bis zu dreimal gewechselt werden (pro Spiel je
einmal). Hier gilt aber immer die Einsatzvorschrift von §2
Abs.7.1 letzter Satz (alle
Ligen)
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Kann
ein Verein glaubhaft belegen, dass er aufgrund des begrenzten
Kontingentes von 12 Spielern(innen) nicht mehr in der Lage ist,
die Teilnehmerzahl von mindestens 5+1 Spieler(innen) zu stellen
(z.B. wegen Krankheit oder Vereinsaustritt), ist eine
Nachnominierung von Spielern(innen) des Vereins auf über 12
möglich. (nur
1.Liga)
§ 3 Struktur des Ligasystems
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Die
Bezeichnung der einzelnen Spielklassen (Ligen) und deren Rangfolge
(absteigend) wird wie folgt festgelegt: 1.Hessenliga, 2. Hessenliga,
3. Hessenliga und 4. Hessenliga. Der Aufbau des Ligasystems basiert
darauf, dass jeder Liga zwei Ligen auf der nächst niedrigeren
Spielebene untergeordnet werden (Ausnahme unterste Ebene). Ligen auf
gleicher Ebene tragen die gleiche Bezeichnung und werden durch
Zusätze (z.B. Nord, Süd, Gruppe A etc.) unterschieden. Eine
regionale Trennung der Spielklassen erfolgt erst ab der
dritthöchsten Spielebene der Hessenliga.
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Die
Zugehörigkeit eines Vereins bzw. einer SG/Ligagemeinschaft zu einer
Region sowie die Einteilung der Spielklassen liegen in der
Verantwortung des Ligaobmanns.
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Alle
Ligen spielen mit 10 Mannschaften. Ausnahmen sind nur in der
untersten Spielebene einer Region zulässig.
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Neue
Mannschaften und die Mannschaften neuer Mitglieder im HPV starten
auf der untersten Ebene der ihnen zugewiesenen Region. Die Gruppen
müssen jedoch mit mindestens vier Mannschaften spielfähig bleiben.
In den Gruppen mit 4 Mannschaften wird die Anzahl der Spiele
verdoppelt, also 6 Begegnungen statt 3 Begegnungen. Kann dies für
eine Spielzeit nicht gewährleistet werden, so werden die
betroffenen Teams für diese Saison der nächst höheren Spielebene
zugeordnet.
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Aus
jeder Liga steigt die erstplatzierte Mannschaft am Saisonende auf.
Das erstplatzierte Team der 1.Hessenliga trägt den Titel Hessischer
Vereinsmeister und nimmt an den Qualifikationsspielen zur Bundesliga
des DPV teil.
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Eine
Mannschaft kann aus der 2.Hessenliga nicht in die 1.Hessenliga
aufsteigen, wenn dort bereits eine andere Mannschaft dieses(r)
Vereins/SG spielt. In diesem Fall ist die nächstplatzierte
Mannschaft der gleichen Gruppe der 2. Liga aufstiegsberechtigt, in
der die nicht aufstiegsberechtigte Mannschaft gespielt hat.
Qualifizieren sich zwei Mannschaften eines Vereins gleichzeitig für
den Aufstieg in die Hessenliga, obliegt es dem(r) Verein/SG zu
entscheiden, welche Mannschaft das Aufstiegsrecht wahrnimmt.
Entsprechend wird bei Erreichen eines möglichen Relegationsplatzes
verfahren.
Verbleiben nach der Ligasaison mehr als eine
Mannschaft eines Vereines in der 1.Hessenliga, steigen diese
zusätzlich zu den sportlichen Absteigern zwangsläufig aus der
1.Hessenliga ab. Dies gilt auch bei Abstieg aus der Bundesliga.
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Die
Plätze 9 bis 10 jeder Liga steigen in die nächst tiefere
Spielebene ab. Sollte durch den Abstieg eines(r) Vereines/SG aus der
Bundesliga oder durch den Zwangsabstieg (§3 Abs. 6) die Anzahl der
Mannschaften in Ligen die Zahl 10 überschreiten, steigen
entsprechend die Plätze 8 und folgende (7, 6 usw.) auch ab. Wenn
die Anzahl der Plätze (z.B. 8. Platz) in einer Liga größer ist
als die Anzahl der abzusteigenden Mannschaften, dann wird durch
Relegation die Mannschaft ermittelt, die absteigt.
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Ausnahme
zu § 3 Abs. 6 und 7 bildet die Auf- und Abstiegsregelung zwischen
den beiden untersten Ebenen jeder Region. Diese Regelung trifft der
Ligaobmann nach Ablauf der Meldefrist der Ligateams (siehe §1 Abs.
2) und muss von ihm allen Ligateams bis zum 1. Spieltag schriftlich
mitgeteilt werden.
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Durch
Rückzug, Verzicht auf Aufstieg oder Ausschluss eines Teams aus dem
Spielbetrieb und durch die regionale Aufteilung der Ligen ab der
dritten Spielebene der Hessenliga können zusätzliche Auf- und
Abstiegsplätze entstehen. Durch solche Situationen können
Relegationsspiele notwendig werden, die dann vom Ligaobmann nach dem
Termin des Meldeschluss und vor dem 1. Spieltag angesetzt werden.
§ 4 Organisation und Durchführung
Die vom HPV jeweils aktuelle Richtlinie für die
Ausrichtung von Ligaspieltagen ist verbindlich. Die ausrichtenden
Vereine erhalten diese Richtlinie rechtzeitig zugeschickt. Weiterhin
wird sie auf der Webseite des HPV veröffentlicht.
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Die
Leitung des Spielbetriebs, Festlegungen zur Organisation und zur
Durchführung des Ligabetriebs im Rahmen dieser Ordnung liegt in der
Verantwortung des zuständigen Sportwarts. Organisatorische und
ablauftechnische Entscheidungen an den Spieltagen sind allein durch
den Ligaobmann oder die eingesetzte Jury zu treffen und zu
verantworten.
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Zu Beginn eines
jeden Spieltages soll durch den Ausrichter mindestens ein nicht
spielender hauptamtlicher Schiedsrichter gestellt werden; spielen
mehr als 60 Mannschaften an dem Veranstaltungsort, so sollen
mindestens zwei nicht spielende hauptamtliche Schiedsrichter
gestellt werden. Bei allen Verstößen gegen die Spielregeln und die
Disziplin sind die Bestimmungen der internationalen Pétanqueregeln
und die Ordnungen des HPV anzuwenden.
Die Vereinbarungen über
Spielorte, Spieltermine und Spielzeiten sind unbedingt einzuhalten.
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Vor Beginn des
Spieltages haben sich die Mannschaftsführer bei der Turnierleitung
zu melden und über den Turnierablauf zu informieren.
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Der Ausrichter hat
für jeder Liga bzw. Gruppe einer Liga einen separaten Platz mit 15
Spielfeldern abzustecken und dieses auf einen Plan
einzuzeichnen.
Dieser Plan ist an einen Treffpunkt, an dem sich
alle Mannschaftskapitäne zu festgesetzten Zeiten (vor Beginn der
nächsten Begegnung) einfinden müssen um den nächsten Gegner zu
treffen, auszuhängen.
Die Zeiten werden von der Turnierleitung
vor Turnierbeginn festgelegt und gelten als Zeitpunkt des
Spielbeginnes. Verspätetes Erscheinen wird gemäß Artikel 31 der
jeweils gültigen Pétanque-Regeln des DPV geahndet. Ausgenommen
sind davon die Mannschaften, die ihren letzten Durchgang noch nicht
beendet haben. Für diese Mannschaften läuft die Zeit ab Meldung
des Ergebnisses.
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Tritt ein Ligateam
nicht vollzählig an, werden alle nicht ausgetragenen Spiele mit
0:13 Punkten gewertet. Die einzelnen Formationen müssen hierbei so
aufgestellt werden, dass sie so lange es möglich ist, komplett
spielen. Können Formationen nicht gespielt werden, da beide
Mannschaften nicht in der Lage sind, diese zu besetzen, werden diese
nicht ausgetragenen Spiele mit 0:0 Spielpunkten gewertet.
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Tritt ein Ligateam
zu einem Durchgang komplett nicht an, verliert es seine
Startberechtigung für die laufende Saison. Alle bislang
durchgeführten Spiele dieses Teams werden aus der Tabelle gelöscht.
Bei begründetem Fehlen (schriftliche Erklärung innerhalb einer
Woche) kann der Sportwart(in) über den Verbleib in der Liga
entscheiden. Wird die Startberechtigung entzogen, entscheidet die
Landesversammlung darüber, ob der/die Verein(e) dieses Teams in der
folgenden Saison wieder Mannschaften für den Ligaspielbetrieb
melden darf/dürfen.
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Die Vereine/SG,
als Verantwortliche ihrer Ligateams, erkennen diese Ligaordnung und
die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung der HLV an.
Bei
sonstigen Differenzen zwischen Vereinen/SG und/oder Spielern(innen)
sind die Sanktionen des/der zuständigen Sportwart(in) zu
akzeptieren. Gegen diese Entscheidungen kann der Rechtsausschuss des
HPV, soweit er zuständig ist, angerufen werden. Der/die
Sportwart(in) kann ebenfalls den Rechtsausschuss anrufen.
Die Ligaordnung wurde in
dieser Form am 19.02.2011 von der Landesversammlung beschlossen.
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