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LV-Richtlinien für die Qualifikationen zu Deutschen Meisterschaften PDF Drucken E-Mail

Richtlinien für die Qualifikationen zu Deutschen Meisterschaften

1.       Die Vereine bzw. Spielgemeinschaften melden ihre interessierten Mannschaften bei der Geschäftsstelle an; nicht fristgerecht (Anmeldeschluß jeweiliges Datum 24 Uhr) eingegangene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

2.       Die Anmeldung kann für jede Qualifikation separat oder für alle zusammen erfolgen. Eine gleichzeitige Anmeldung in einem anderen Landesverband ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation der Mannschaft /Spieler/in.
Mit der Anmeldung wird die Startgebühr von derzeit € 10,00 pro Person und Qualifikation fällig, zu zahlen am Turniertag an der Einschreibung.
Fehlt eine Mannschaft dort unentschuldigt, so wird das Startgeld beim jeweiligen Verein/Spielgemeinschaft eingefordert.

3.        Für alle Qualifikationen gilt Lizenzpflicht.

Die gültige Lizenz ist am Turniertag unaufgefordert an der Einschreibung vorzulegen!

Kann ein(e) Spieler(in) keine Lizenz vorweisen, so ist er/sie nicht startberechtigt.
Wird jedoch durch einen Vereins- oder Verbandsvertreter glaubhaft versichert, dass der/die Spieler(in) im Besitz
einer gültigen Lizenz ist, so kann er/sie durch Zahlen des um € 10,00 erhöhten Startgeldes die Spielberechtigung
erlangen. Bei erfolgter Qualifikation hat er/sie noch vor der Stattfindenden Deutschen Meisterschaft seine/ihre
Lizenz in Kopie (auch per Fax) nachzureichen oder gegebenenfalls erneuern zu lassen

Weitere Richtlinien für das Setzen und die Qualifikation zu Deutschen Meisterschaften:

Präambel:

Der LV Hessen möchte durch neue Setz- und Qualifikationsregularien mittel- bis langfristig eine deutliche Steigerung der sportlichen Qualität erreichen.

Hierzu sind entsprechende Platzierungen der einzelnen hessischen Mannschaften bei Deutschen Meisterschaften bestmöglich zu sichern um die qualitative Quotierung für Hessen anzuheben.

Durch das Setzen wollen wir eine erste Steigerung über die Qualität erreichen und ein Abwandern hessischer SpielerInnen zu anderen LV´s, die bereits ein attraktives Setzverfahren erfolgreich praktizieren, verhindern. Wir sind uns im klaren darüber, dass dieses Konzept keine kurzfristigen Lösungen bietet, gleichwohl aber mittelfristig nachhaltige Erfolge sichern soll.

I.                    Die Anzahl der Plätze für zu setzende SpielerInnen beträgt, vorbehaltlich der Ausnahme- und Übergangsregularien, 1/3 der Hess. Landesquote.

Sie errechnet sich aus a) Mitgliederzahlen und b) Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften. Grundsätzlich sollen 2/3 der für die Teilnahme zur Deutschen Meisterschaft berechtigten Plätze mittels Qualifikationsturnieren (Poule K.O.) ausgespielt werden, außer es kommt Punkt IV zum Tragen. Bei ungeraden Teilern entscheidet der Sportwart.

II.                  Um eine möglichst sichere und gleichbleibende hessische Quote bei Deutschen Meisterschaften zu
erreichen, sind 1/3 mit spielstarken SpielerInnen zu setzen.

Die Gesetzten spielen keine Qualifikation.

Wenn Qualifikationen mit einer Hessischen Meisterschaft gekoppelt sind können gesetzte SpielerInnen teilnehmen, sie verlieren jedoch damit ihren Setzplatz. Sie unterwerfen sich damit den Qualifikationsregularien nach Artikel 1. Abs. 3

III.                Gesetzt werden diejenigen SpielerInnen die bei der Ausspielung der letzten Deutschen Meisterschaftmindestens den 2. Poule überstanden haben.

Hierfür erhalten sie Ranglistenpunkte zur hessischen Rangliste.

Mit ihrer Platzierung haben die SpielerInnen den Beweis erbracht dem LV Hessen einen quotierten Platz zugewonnen zu haben. Der geforderte Anspruch an spielstarke hessische SpielerInnen wird damit manifestiert. Wird die Setzquote nicht erreicht, kann der Sportwart bis zu 1/3 der Gesamtquote SpielerInnen setzen.


IV.                Wenn mehr SpielerInnen den 2. Poule überstanden haben und dies die zu vergebende 1/3 Setzquotie-rung übersteigt, kann die Setzquote auch über die 1/3 Festlegung hinaus erhöht werden.

 

V.                  Werden SpielerInnen vom DPV zu Internationalen Turnieren berufen und können diese deshalb keine Qualifikation oder Deutsche Meisterschaft spielen, entscheidet der Sportwart über das weitere Setzverfahren dieser SpielerInnen.

Setzt der Sportwart diese SpielerInnen, verringert dies die 2/3 Quotierung der Qualifikationsplätze.

 

VI.                Nach Artikel 2 Abs. 2 spielen gesetzte SpielerInnen keine Qualifikation. Sie haben jedoch für das jeweiligeQualifikationsturnier schriftlich zu melden.

Der LV Hessen erhebt für alle gesetzten Spieler das gleiche Startgeld wie für die an der Qualifikation teilnehmenden Teams.

Um eine Benachteiligung der gesetzten SpielerInnen bei der Vergabe von Ranglistenpunkten für Qualifikationen auszuschließen, erhalten alle gesetzten SpielerInnen die gleichen Ranglisten- Punkte, wie sportlich Qualifizierte (siehe Richtlinien und Bewertungsbasis zur hessischen Spielerrangliste 2004). Die Regelung über die Vergabe von Ranglistenpunkten wird vorab veröffentlicht.

VII.              Generell haben Mannschaften, die gemäß Absatz III gesetzt werden, in der gleichen Mannschaftsaufstellung anzutreten, wie bei letzter Deutschen Meisterschaft.
Bei der Doublette entfällt die Teilnahme der gesamten Mannschaft, wenn ein/e SpielerIn verhindert ist und nicht antritt. Ein weiteres Qualifikationsteam rückt nach.

Die Spieler der nicht angetretenen Mannschaft verlieren ihre Ranglistenpunkte (Mittelwert) die ihnen als gesetzte Mannschaft zugestanden hätten.

Für die Disziplin Triplette kann ein Ersatzspieler benannt werden.

VIII.            SpielerInnen anderer Landesverbände können ebenfalls für Hessen gesetzt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

überstehen des 2. Poule bei letzter DM in der angestrebten Disziplin.

es muss ein Platz in einem hessischen Team zur Verfügung stehen und das Team muss diesen Spieler imVorfeld (es gelten die Fristen für die Anmeldung zu DM-Qualifikationen) beim hessischen Sportwart anmelden.

Der Sportwart entscheidet über die Zulassung und das Setzverfahren. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird durch Verringerung eines Qualifikationsplatzes diese Mannschaft ebenfalls gesetzt.

Im Doublette muss mindestens eine hessische Lizenz, im Triplette müssen mindestens zwei hessische Lizenzen vertreten sein.

IX.                 Über alle in diesen Richtlinien nicht erfassten Angelegenheiten entscheidet eine Sportkommission. Dieseüberwacht auch die auch die Einhaltung der Richtlinien.

Der Sportkommission gehören an: Der Sportwart (oder dessen kommissarischer Vertreter) und die Obleute aus den Bereichen Liga, Qualis, Rangliste und Schiedsrichterwesen.
Die Vereine/Spielgemeinschaften verpflichten sich, jeder gemeldeten Spielerin / jedem gemeldeten Spieler diese Regularien zur Kenntnis zu geben.

im Januar 2004

 

 
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